Der vorliegende Vertrag umfasst Unfallversicherung
und Diebstahlschutz. Diese sind nur in Rumänien gültig. Die
Gültigkeit der Versicherung kann, auf Antrag und gegen einen Aufpreis,
auch auf das Ausland erstreckt werden.
Nicht unter den Versicherungsschutz fallen:
• beabsichtigte oder fahrlässig verursachte Beschädigungen am
unteren Fahrzeugteil (Fahrgestell, Zylinderblock usw.),
• unfallfrei entstandene Beschädigungen
an den Felgen oder den Reifen.
• wenn das Fahrzeug von einem anderen
als der in dem vorliegenden Vertrag angegebenen Fahrer gefahren wird,
• wenn der Fahrer unter Alkohol- oder
Drogeneinfluss steht.
Das Kraftfahrzeug darf nur von dem in dem vorliegenden Vertrag angegebenen Fahrer
gefahren werden.
Das Kraftfahrzeug darf nur von Personen gefahren werden, die seit mindestens
ein Jahr im Besitz eines gültigen Führerscheins sind.
Die Tagestarife werden in EUR angegeben, inkl. Merhrwertsteuer. Die Zahlung erfolgt
in ROL (Lei), zum Wechselkurs der Nationalbank Rumäniens (Banca Nationala
a Romaniei), am Zahlungstag, jedoch spätestens bei Vertragsabschluss.
Bei Anmietung des Kraftfahrzeuges mit Fahrer, hat der Kunde die Kosten bezüglich
Tagegeld, Übernachtung und Unterhalt des Fahrers zu tragen. Das Tagegeld
wird je nach Fall verhandelt (Basisgebühr: 20 EUR).
Für die Dauer der Anmietung soll der Kunde die im Vertrag bestimmte Summe
als Kaution hinterlassen, in bar, mit Kreditkarte oder anderen, vom Vermieter
angenommenen Zahlungsmöglichkeiten. Die Kaution dient zur Deckung der vom
Kunden durch eigene Schuld verursachten Schaden des Mietwagens und wird in vollem
zurückbezahlt falls der Kunde das Wagen unbeschädigt und rechtzeitig
zurückgibt. Falls das Mietwagen aus Schuld des Kunden beschädigt wurde,
ist der Vermieter berechtigt, die ganze Kaution oder ein Teil davon zurückzuhalten,
abhängig von der Schadensumme und der geschätzten Dauer, während
der das Wagen unbenutzbar bleibt. Die Verantwortung des Kunden ist auf die Kautionsumme
beschränkt.
Wenn der Kunde das Kraftfahrzeug in Cluj (Klausenburg) übernimmt, beginnt
die Dauer der Anmietung zum Zeitpunkt zu dem das Kraftfahrzeug dem Kunden bereitgestellt
wurde, und bei der Abfahrt in Cluj, wenn das Kraftfahrzeug an einem anderen Ort
als Cluj bereitgestellt wurde. Die Dauer der Anmietung endet bei Rückgabe
des Kraftfahrzeuges an den Vermieter, wenn der Rückgabeort Cluj ist, beziehungsweise
bei Eintreffen des Kraftfahrzeuges in Cluj, wenn die Rückgabe an einem anderen
Ort als Cluj erfolgt.
Die Tagesmiete gilt pro angefangene 24 Stunden. Bei Rückgabe des Kraftfahrzeuges
sind höchstens 2 Stunden Verspätung zulässig; längere Verspätungen
haben die Verlängerung der Anmietung für weitere 24 Stunden zur Folge.
Die Dauer der Anmietung kann telefonisch um höchstens 24 Stunden verlängert
werden. Sollte eine über diese Frist gewünschte Verlängerung des
Vertrags beantragt werden, hat sich der Kunde oder ein von ihm Bevollmächtigter
beim Vermieter zu melden, um den Vertrag zu ändern und die Zahlung der Mietpreisdifferenz
zu leisten.
Sollte der Kunde das Fahrzeug mit mehr als 24 Stunden Verspätung zurückgeben,
ohne dabei den Vermieter zu benachrichtigen und/oder ohne die Mietpreisdifferenz
gezahlt zu haben, so ist der Vermieter berechtigt die zuständigen Behörden
(Polizei, Versicherungsgesellschaft) ohne Mahnung und sofort zu verständigen
und die Kaution zurückbehalten.
Sollte das Fahrzeug einen Unfall haben oder beschädigt werden, ist der Kunde
verpflichtet, den Vermieter und die Polizei zu benachrichtigen und die vom Gesetz
vorgeschriebenen, für die Reparatur nötigen Unterlagen von der Polizei
zu besorgen.
Ich, der unterzeichnende Kunde habe die Vorschriften des vorliegenden Vertrags
zur Kenntnis genommen und akzeptiere die Vorzahlung der Dienstleistungen in bar,
mit Kreditkarte oder per Zahlungsanweisung. Ich erkenne die mir, als Mieter,
während der Dauer des vorliegenden Vertrags zustehende Verantwortlichkeit
an. Ich verpflichte mich, sämtliche wegen falschem Parken oder Verübung
von Verkehrsdelikten hervorgehenden Geldbußen zu zahlen. Ich erkläre
mich einverstanden, dass bei Beschädigung des Kraftfahrzeuges der Vermieter
die Garantie bis zur Schadenfeststellung und die Feststellung der Schuldigen
zurückbehält.
Das Kfz. wird vollgetankt dem Kunden übergegeben und soll bei Rückgabe
vollgetankt sein.
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